Kooperation Kindergarten Grundschule
Bei Fragen zur Kooperation der Silcherschule können Sie sich gerne an Frau Saupp wenden. Zur Kontaktaufnahme hinterlassen Sie bitte eine Nachricht im Sekretariat der Silcherschule oder an saupp@silcherschule-hn.de
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir für Sie einige wichtige und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Kooperation Kindergarten - Silcherschule zusammengestellt.
Welche Kindergärten werden von der Silcherschule betreut?
Von der Silcherschule werden folgende Kindergärten im Rahmen der Kooperation Kindergarten-Grundschule betreut: Katholische Kindertagesstätte St. Josef, Kindertagesstätte Kinder Arche gGmbH, Katholische Kindergarten St. Georg, Städtischer Kindergarten Roseggerstraße, Städtische Kindertagesstätte Wollhausstraße, Evangelischer Kindergarten- Süd, Städtischer Kindergarten Becker- Franck III, Evangelischer Kindergarten Johannes
Wann ist ein Kind "schulpflichtig"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz dann zu Beginn des Schuljahres schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat (d.h. wenn es bis dahin den 6. Geburtstag hatte).
Wann ist ein Kind ein sog. "Kann - Kind"?
Ein Kind ist nach § 73 Schulgesetz ein sog. "Kann - Kind" und kann zum Schuljahresbeginn eingeschult werden, wenn es bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden ist. Sie können diese vorzeitige Einschulung formlos schriftlich beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
An wen muss ich mich wenden, wenn mein Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll?
Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch formlos schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie. Ein Gutachten des Gesundheitsamtes kann bei der Entscheidung mit einbezogen werden.
Woher weiß ich, welcher Grundschule mein Kind zugeordnet ist?
Die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Grundschulen wird durch Schulbezirke geregelt. Je nachdem, in welcher Straße ein Kind wohnt, wird es einer Grundschule zugewiesen. Die Ihnen zugewiesene Grundschule ist Ihr Ansprechpartner für die Einschulung, sowie für Rückstellungsanträge und Anträge auf vorzeitige Einschulung ("Kann - Kinder"). Diese Schulbezirkszuordnung kann im Kindergarten und bei den Grundschulen erfragt werden.
Link:
Falls Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die in deren Einzugsgebiet Sie wohnen, ist dennoch Ihre zuständige Schule immer Ihr Ansprechpartner. Den Antrag auf Schulbezirkswechsel müssen Sie daher auch immer dort stellen. Sie finden den Antrag in unserem Downloadbereich.